Zum Inhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Trocknungstechnik Brügmann, Inhaber Peter Brügmann, Siemensweg 3, 23879 Mölln (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über technische Dienstleistungen im Zusammenhang mit Feuchtigkeit, Wasserschäden, Mess- und Trocknungstechnik, Gerätebereitstellung, technische Dokumentation sowie organisatorisch damit zusammenhängende Leistungen.

Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur, soweit zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften nicht entgegenstehen. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen ausdrücklich getroffenen Vereinbarung haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Angaben auf der Website dienen der allgemeinen Information über mögliche Leistungsbereiche und stellen kein verbindliches Angebot dar. Der konkrete Leistungsumfang, technische Voraussetzungen, Vergütung und gegebenenfalls eingesetzte Verfahren ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, durch schriftliche oder in Textform erklärte Auftragsbestätigung oder durch den einvernehmlichen Beginn der konkret beauftragten Leistung zustande.

3. Leistungsumfang und technische Durchführung

Art und Umfang der geschuldeten Leistung richten sich ausschließlich nach der konkreten Vereinbarung. Je nach Schadensbild können insbesondere Feuchte- und Klimamessungen, technische Zustandsfeststellungen, Leckageortung, Bereitstellung und Aufstellung technischer Geräte, Trocknungsüberwachung, Dokumentation sowie die Koordination ergänzender Fachleistungen Gegenstand des Auftrags sein.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Öffnungs-, Bohr-, Ausbau-, Wiederherstellungs-, Oberflächen- oder sonstige Arbeiten an Bauteilen sind nicht automatisch Bestandteil eines Auftrags über Mess- oder Trocknungstechnik. Werden solche Arbeiten im Einzelfall technisch erforderlich, werden sie vor Durchführung gesondert abgestimmt und – je nach Auftrag – gesondert beauftragt oder durch dafür geeignete Fachunternehmen ausgeführt.

4. Einsatz von Fach- und Kooperationsunternehmen

Soweit nicht ausdrücklich eine persönliche Ausführung vereinbart ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, für einzelne fachliche, technische oder ergänzende Leistungen geeignete Erfüllungsgehilfen sowie Fach- und Kooperationsunternehmen einzusetzen. Der Auftragnehmer bleibt für die Erfüllung seiner eigenen vertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

5. Gerätebereitstellung und Betrieb

Werden Trocknungs-, Mess- oder sonstige technische Geräte beim Auftraggeber aufgestellt oder bereitgestellt, sind diese pfleglich zu behandeln und entsprechend der Einweisung zu betreiben. Geräte, Leitungen, Schläuche und Messaufbauten dürfen ohne Abstimmung nicht umgesetzt, verändert, verdeckt oder außer Betrieb genommen werden, soweit dadurch der technische Ablauf oder die Dokumentation beeinträchtigt werden kann.

Soweit eine Gerätebereitstellung nach Zeit abgerechnet wird, beginnt der Berechnungszeitraum mit dem vereinbarten Aufstellungs- bzw. Liefertag und endet mit dem vereinbarten Abbau- bzw. Rückliefertag. Sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist, werden Anfangs- und Endtag jeweils als voller Berechnungstag angesetzt.

Der Auftraggeber stellt die für den vereinbarten Gerätebetrieb erforderlichen und geeigneten Stromanschlüsse sowie den Zugang zu den betroffenen Räumen zur Verfügung, soweit im konkreten Auftrag nichts anderes vereinbart ist. Die durch den Gerätebetrieb entstehenden Stromkosten trägt, soweit nicht abweichend vereinbart, der Auftraggeber.

Erkennbare Betriebsstörungen sind unverzüglich mitzuteilen. Störungen, die auf gewöhnlichen technischen Verschleiß oder einen vom Auftragnehmer zu vertretenden Defekt zurückzuführen sind, werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten behoben. Für Schäden an bereitgestellten Geräten, die der Auftraggeber schuldhaft durch unsachgemäße Bedienung, Veränderung oder Beschädigung verursacht, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über bekannte Besonderheiten, Gefahrenstellen, verdeckte Leitungen, sensible Einbauten, bestehende Vorschäden und sonstige Umstände, die für Messung, Geräteaufstellung oder technische Durchführung wesentlich sein können. Er sorgt dafür, dass vereinbarte Bereiche zu den abgestimmten Zeiten zugänglich sind.

Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch fehlende oder verspätete notwendige Mitwirkung entstehen, können nach den gesetzlichen Vorschriften und der konkreten Vereinbarung berücksichtigt werden.

7. Termine, Fristen und unvorhersehbare Ereignisse

Vereinbarte Termine und Ausführungszeiträume setzen voraus, dass die für die Leistung notwendigen tatsächlichen und technischen Bedingungen vorliegen. Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Auftragnehmers – etwa höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, erhebliche Liefer- oder Infrastrukturstörungen – können vereinbarte Ausführungszeiten angemessen verlängern, soweit der Auftragnehmer das Ereignis nicht zu vertreten hat.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Maßgeblich sind die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder sonst wirksam vereinbarten Preise. Soweit nicht ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel vereinbart oder auf der Rechnung angegeben ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Fälligkeits- und Verzugsregelungen.

Angemessene Abschlags- oder Vorauszahlungen können vereinbart werden, wenn dies im Angebot oder bei der Auftragserteilung transparent festgelegt wird. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

9. Versicherungsfälle, Dokumentation und Abtretung

Auf Wunsch kann der Auftragnehmer den Auftraggeber im vereinbarten Umfang bei der technischen Schadensdokumentation sowie bei der organisatorischen Kommunikation mit Versicherern oder Sachverständigen unterstützen. Hierzu können insbesondere Messprotokolle, Fotos und technische Leistungsnachweise bereitgestellt werden.

Eine Kostenübernahme oder Regulierung durch einen Versicherer wird nicht zugesichert und liegt außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers. Eine direkte Abrechnung mit einem Versicherer oder die Verwendung einer Abtretungserklärung erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall vereinbart und rechtlich möglich ist. Eine solche Vereinbarung stellt keine Rechtsberatung dar und entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Gleiches gilt in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Gesetzliche Gewährleistungs- und Mängelrechte sowie zwingende Haftungstatbestände werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

11. Gesetzliche Verbraucherrechte und Widerruf

Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt. Soweit einem Verbraucher bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag oder bei einem Fernabsatzvertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird hierüber im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag gesondert nach den gesetzlichen Vorgaben informiert.

Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht, insbesondere bei ausdrücklich verlangten dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, gelten nur unter den jeweils gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen und nicht pauschal für sämtliche im Zusammenhang mit einem Einsatz erbrachten Leistungen.

12. Verbraucherstreitbeilegung

Der Auftragnehmer ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss solcher Regelungen, deren Anwendung gegenüber Verbrauchern zwingend vorgeschrieben ist und nicht durch Rechtswahl ausgeschlossen werden kann.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart werden. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die gesetzlichen Regelungen sowie die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.